Anwaltsfactoring

Anwaltsfactoring oder auch anwaltliches Factoring ist der Verkauf bzw. die Abtretung von Gebühren- und Honorarforderungen eines Anwaltes an eine anwaltliche Verrechnungsstelle. Nach Abschluss eines Mandates leitet ein Anwalt seine Forderungen direkt an diese Stelle weiter. Die Verrechnungsstelle prueft die Bonität und zahlt den eingeforderten Betrag direkt an den Anwalt aus.

Eine detaillierte Regelung findet sich in der Berufsordnung für Anwälte - BRAO



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Donnerstag, April 16th, 2009 Startseite
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