Darlehen

Ein Darlehen oder auch Darlehn beschriebt einen schuldrechtlichen Vertrag, aufgrund dessen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder eine vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum überlassen hat.

Bei Fälligkeit des Darlehens ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber die Geldschuld zu erstatten bzw. eine gleichwertige vertretbare Sache zurückzugeben.

Sonntag, August 9th, 2009 Startseite
Webkatalog 1001 Links Biggest Website - Kostenloser Webkatalog Technorati Profile www.giffits.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de