Darlehen
Ein Darlehen oder auch Darlehn beschriebt einen schuldrechtlichen Vertrag, aufgrund dessen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder eine vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum überlassen hat.
Bei Fälligkeit des Darlehens ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber die Geldschuld zu erstatten bzw. eine gleichwertige vertretbare Sache zurückzugeben.