Neuregelung im Factoring: Factoring wird der Finanzaufsicht unterstellt
Factoring bleibt auf Grund der Finanzkrise immer noch eine sichere Variante. Factoring-Unternehmen werden sogar zukünftig als Finanzdienstleistungsinstitute einer eingeschränkten Kreditaufsicht, nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes, der Finanzaufsicht unterstellt.
Der Deutsche Bundestag hat die Änderungsanträge schon im November 2008 gebilligt, im Zusammenhang mit den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2009. Der Bundesrat hat dem Gesetzt im Dezember noch zugestimmt.
In diesem Gesetz wird darauf hingewiesen, dass Factoring eine Form der Finanzierung ist, die, neben den normalen Kreditvergaben der Banken, im Bereich Volkswirtschaft erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Factoring besitzt mittlerweile eine zentrale Funktion bei der Finanzierung der deutschen Industrie und insbesondere bei der Finanzierung des Mittelstandes. Deshalb sollen die Anbieter nun mit dem Inkrafttreten des neuen Jahressteuergesetzes, ab dem 01.01.2009, einer Aufsicht unterstellt werden.
Factoring-Unternehmen wurden hingegen auch von einer Vielzahl an überflüssigen Vorschriften befreit. Gerade bei den mittelständischen Anbietern kann sich das auszahlen, denn zukünftig brauchen die Factoring-Unternehmen kein Mindestanfangskapital mehr vorzuhalten und bleiben bei der Liquiditäts- und Solvabilitätssteuerung frei.
Im Gegenzug dazu werden die Unternehmen in Zukunft, wie bisher auch die anderen Kreditinstitute, in die gewerbesteuerliche Privilegierung aufgenommen, gemäß §19 GewStDV. Das bedeutet, dass sich die Factoring-Unternehmen zukünftig gewerbesteuerneutral refinanzieren können. Außerdem ist sehr zu begrüßen, dass die Ungleichbehandlung nun beseitigt wurde. Da die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Finanzierungsfunktion bei der Finanzierung von Unternehmensinvestitionen im täglichen Wettbewerb mit den klassischen Kreditinstituten stehen, unterliegen die Factoring-Zinsen ebenfalls seit der Unternehmenssteuerreform 2008 zu 25 Prozent der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Auch andere Wettbewerbsnachteile wurden durch die Ungleichbehandlung gegenüber den konventionellen Kreditinstituten hervorgerufen. Dies führte gleichzeitig zu einer Benachteiligung von deutschen Factoring-Unternehmen im Vergleich zu den ausländischen Anbietern.
Deswegen begrüßen die deutschen Factoring-Unternehmen, dass die Doppelbesteuerung des Factorings ein Ende hat. „Sowohl der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, wie auch das Bundesfinanzministerium haben hier gute Arbeit geleistet, welche die Belange der deutschen Factoring-Unternehmen und des Mittelstandes hinreichend erfassen“, sagte dazu Hauke Kahlcke, Mitglied des Vorstandes des Deutschen Factoring-Verbandes. Dennoch wird es Anbieter geben, die nicht einmal die deutlich gesunkenen Anforderungen an eine Finanzaufsicht erfüllen können. Diese sollten sich fragen, ob überhaupt noch eine Existenz am Markt berechtigt ist. Dies gilt vor allem auch, anhand der aktuellen Geschehnisse, im internationalen Finanzbereich.
Factoring ist und bleibt jedoch auch im Jahr 2009 ein sicherer, verlässlicher und bankenunabhängiger Finanzpartner in Deutschland.
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