Anwaltliches Factoring
Anwaltsfactoring
Anwaltsfactoring oder auch anwaltliches Factoring ist der Verkauf bzw. die Abtretung von Gebühren- und Honorarforderungen eines Anwaltes an eine anwaltliche Verrechnungsstelle. Nach Abschluss eines Mandates leitet ein Anwalt seine Forderungen direkt an diese Stelle weiter. Die Verrechnungsstelle prueft die Bonität und zahlt den eingeforderten Betrag direkt an den Anwalt aus.
Eine detaillierte Regelung findet sich in der Berufsordnung für Anwälte - BRAO
Factoring - Begriffsbestimmungen
A
Alternative Unternehmensfinanzierung
B
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
C
D
Debitor
Debitoren Management
Delkredererisiko
E
Eigenkapital
Eigenservice Factoring
Einzel Factoring
Einzug der Forderung
Export Factoring
F
Factor
Factoringunternehmen
Factoring Anbieter
Finanzierungsfunktion
Fugger
G
Globalzession
I
Inkasso
Insolvenz
Insolvenzverschleppung
K
Kreditor
Kreditabsicherung
L
Leasing
M
Mahnwesen, betrieblich
Maturity Factoring
Mezzanine
Mietfactoring
O
R
Rating
Reverse Factoring
Risikouebernahme
S
U
Unternehmensfinanzierung
V
Verifizierung der Forderung
W
Wachstumsfinanzierung
Z
Zahlungsausfall
Zahlungsziel