Bankenaufsicht
Bankenaufsicht
Die Bankenaufsicht hat zur zentralen Aufgabe, Kreditinstitute zu kontrollieren. Seit dem 01.01.2009 unterstehen auch Factoring Unternehmen der Bankenaufsicht. Der Gesetzgeber hat damit der stetig wachsende Bedeutung von Factoring Anbietern Rechnung getragen.
Factoring eine Form der Finanzierung ist, die, neben den normalen Kreditvergaben der Banken, im Bereich Volkswirtschaft erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Factoring besitzt mittlerweile eine zentrale Funktion bei der Finanzierung der deutschen Industrie und insbesondere bei der Finanzierung des Mittelstandes. Deshalb werden die Anbieter von Factoring Dienstleistungen nun mit dem Inkrafttreten des neuen Jahressteuergesetzes, also seit dem 01.01.2009 einer Aufsicht unterstellt.
Die Bankenaufsicht überwacht die Tätigkeit der verschiedensten Formen von Kreditinstituten. Von der Erlaubnis des Betriebes eines Finanzdienstleistungsinstitutes, über das Controlling der laufenden Geschäftstätigkeit bis hin zur Kontrolle von Beteiligungen und Depots geht der Einflussbereich der Bankenaufsicht.
Factoring - Begriffsbestimmungen
A
Alternative Unternehmensfinanzierung
B
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
C
D
Debitor
Debitoren Management
Delkredererisiko
E
Eigenkapital
Eigenservice Factoring
Einzel Factoring
Einzug der Forderung
Export Factoring
F
Factor
Factoringunternehmen
Factoring Anbieter
Finanzierungsfunktion
Fugger
G
Globalzession
I
Inkasso
Insolvenz
Insolvenzverschleppung
K
Kreditor
Kreditabsicherung
L
Leasing
M
Mahnwesen, betrieblich
Maturity Factoring
Mezzanine
Mietfactoring
O
R
Rating
Reverse Factoring
Risikouebernahme
S
U
Unternehmensfinanzierung
V
Verifizierung der Forderung
W
Wachstumsfinanzierung
Z
Zahlungsausfall
Zahlungsziel