Factoring
Neuregelung im Factoring: Factoring wird der Finanzaufsicht unterstellt
Factoring bleibt auf Grund der Finanzkrise immer noch eine sichere Variante. Factoring-Unternehmen werden sogar zukünftig als Finanzdienstleistungsinstitute einer eingeschränkten Kreditaufsicht, nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes, der Finanzaufsicht unterstellt.
Der Deutsche Bundestag hat die Änderungsanträge schon im November 2008 gebilligt, im Zusammenhang mit den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2009. Der Bundesrat hat dem Gesetzt im Dezember noch zugestimmt.
In diesem Gesetz wird darauf hingewiesen, dass Factoring eine Form der Finanzierung ist, die, neben den normalen Kreditvergaben der Banken, im Bereich Volkswirtschaft erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Factoring besitzt mittlerweile eine zentrale Funktion bei der Finanzierung der deutschen Industrie und insbesondere bei der Finanzierung des Mittelstandes. Deshalb sollen die Anbieter nun mit dem Inkrafttreten des neuen Jahressteuergesetzes, ab dem 01.01.2009, einer Aufsicht unterstellt werden.
Factoring-Unternehmen wurden hingegen auch von einer Vielzahl an überflüssigen Vorschriften befreit. Gerade bei den mittelständischen Anbietern kann sich das auszahlen, denn zukünftig brauchen die Factoring-Unternehmen kein Mindestanfangskapital mehr vorzuhalten und bleiben bei der Liquiditäts- und Solvabilitätssteuerung frei.
Im Gegenzug dazu werden die Unternehmen in Zukunft, wie bisher auch die anderen Kreditinstitute, in die gewerbesteuerliche Privilegierung aufgenommen, gemäß §19 GewStDV. Das bedeutet, dass sich die Factoring-Unternehmen zukünftig gewerbesteuerneutral refinanzieren können. Außerdem ist sehr zu begrüßen, dass die Ungleichbehandlung nun beseitigt wurde. Da die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Finanzierungsfunktion bei der Finanzierung von Unternehmensinvestitionen im täglichen Wettbewerb mit den klassischen Kreditinstituten stehen, unterliegen die Factoring-Zinsen ebenfalls seit der Unternehmenssteuerreform 2008 zu 25 Prozent der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Auch andere Wettbewerbsnachteile wurden durch die Ungleichbehandlung gegenüber den konventionellen Kreditinstituten hervorgerufen. Dies führte gleichzeitig zu einer Benachteiligung von deutschen Factoring-Unternehmen im Vergleich zu den ausländischen Anbietern.
Deswegen begrüßen die deutschen Factoring-Unternehmen, dass die Doppelbesteuerung des Factorings ein Ende hat. „Sowohl der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, wie auch das Bundesfinanzministerium haben hier gute Arbeit geleistet, welche die Belange der deutschen Factoring-Unternehmen und des Mittelstandes hinreichend erfassen“, sagte dazu Hauke Kahlcke, Mitglied des Vorstandes des Deutschen Factoring-Verbandes. Dennoch wird es Anbieter geben, die nicht einmal die deutlich gesunkenen Anforderungen an eine Finanzaufsicht erfüllen können. Diese sollten sich fragen, ob überhaupt noch eine Existenz am Markt berechtigt ist. Dies gilt vor allem auch, anhand der aktuellen Geschehnisse, im internationalen Finanzbereich.
Factoring ist und bleibt jedoch auch im Jahr 2009 ein sicherer, verlässlicher und bankenunabhängiger Finanzpartner in Deutschland.
Factoring – Die Alternative zu den Maßnahmepaketen des Staates
Factoring als Instrument zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Während die ersten Bundesländer spezielle Programme wegen der Finanzkrise auflegen, bietet Factoring diese Möglichkeit bereits jetzt.
Rheinland-Pfalz möchte als erstes Bundesland mit einem Sonderprogramm Hilfe für verschuldete Unternehmen anbieten und somit die Folgen der aktuellen Finanzkrise mindern. Das Maßnahmepaket ist vor allem für mittelständische und kleine Unternehmen gedacht. Dabei ist besonders die Erhaltung der Arbeitsplätze wichtig. Somit umfasst das ganze Programm im Jahr 2009 eine Aufstockung des Bürgschaftsrahmens von 400 auf 800 Millionen Euro.
Momentan von der Entlassung bedrohte Mitarbeiter können dabei aufatmen und auch schon entlassene Mitarbeiter haben die Chance wieder eingestellt zu werden. Oberstes Ziel sei die Sicherung aller Arbeitsplätze. Diese Sonderkonditionen sind jedoch zunächst auf ein Jahr beschränkt. Genutzt werden können diese von Unternehmen, deren Umsatz oder Auftragseingang in den letzten drei Monaten um 25 Prozent gefallen ist. Ziel des ganzen Maßnahmenpaketes ist die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Somit werden für Unternehmen, die in Liquiditätsprobleme geraten sind, neue Perspektiven geschaffen.
Doch für viele Unternehmen gibt es eine Alternative zu diesem Maßnahmenpaket des Staates – das Factoring. Gerade bei kleinen und mittelständigen Unternehmen entstehen Liquiditätsengpässe häufig durch die mangelnde Zahlungsmoral der Kunden. Lange Zahlungsziele verschärfen diese Situation zusätzlich. Die Abtretung der Forderungen bzw. der Verkauf von Forderungen an sogenannte Factoring Unternehmen kann in diesen Situationen Abhilfe schaffen. Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen an einen Dritten. Dieser Dritte zahlt den fälligen Rechnungsbetrages abzüglich des Delkrederes direkt an das Unternehmen aus. So können Liquiditätsengpässe überbrückt, das Zahlungsausfallsrisiko minimiert und die eigene Zahlungsfähigkeit gewährleistet werden.